Kircheneintritt

Sie überlegen, (wieder) Mitglied der evangelischen Kirche zu werden? Herzlich willkommen! Hier können Sie sich über einen Kircheneintritt informieren

Es gibt drei Möglichkeiten, an wen Sie sich wenden können:

Was beim Eintritt passiert

Ein Pfarrer/eine Pfarrerin nimmt sich Zeit für ein Gespräch mit Ihnen und wird Ihre Beweggründe respektieren. Niemand wird Ihr Gewissen „prüfen“. Nur Sie selbst sollten sich im Klaren darüber sein, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Prinzipiell reicht dieses Gespräch und das erstellte Eintrittsformular für Ihren Eintritt aus.

Wenn Sie Ihren Eintritt feierlich begehen möchten, können Sie an einem (Abendmahls) Gottesdienst teilnehmen. Ebenso ist eine Segnung im Gottesdienst möglich. Ob Sie öffentlich in die Kirche eintreten möchten oder nicht, entscheiden Sie selbst im Gespräch mit Pfarrer oder Pfarrerin.
Welche Unterlagen benötigt werden

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Kircheneintritt

Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie einen Personalausweis dabei haben. Außerdem benötigen wir die Taufbescheinigung sowie ggf. die Daten über den Kirchenaustritt.
Wo Sie nach dem Eintritt Mitglied sind

In der Regel gehören Sie nach dem Eintritt der Kirchengemeinde ihres Wohnsitzes an. Wenn Sie in eine andere Gemeinde eintreten möchten, sprechen Sie dies bitte beim Eintrittsgespräch an, damit eine Lösung gefunden werden kann.
Ihre Rechte der Kirchenmitgliedschaft

Als Kirchenmitglied steht Ihnen die Möglichkeit kirchlicher Feiern mit Segen, wie Trauung oder Bestattung, an wichtigen Stationen Ihres Lebens offen. Sie können ein Patenamt übernehmen und aktiv und passiv an den Kirchenvorstandswahlen teilnehmen.
Finanzielle Pflichten der Kirchenmitgliedschaft

In Deutschland ist die Mitgliedschaft in einer Kirche mit der Kirchensteuer verbunden. In Bayern sind dies 8 Prozent der Lohn- bzw. Einkommenssteuer (in anderen Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland 9 Prozent) sowie das jährliche „Kirchgeld“, das für konkrete Projekte vor Ort gedacht ist. Beim Kirchgeld schätzen Sie sich selbst, je nach Einkommen ein. Alle Beiträge können Sie als Sonderausgabe wieder von der Steuer absetzen. Wenn Sie eine Lohnsteuerkarte haben: bitte lassen Sie nach dem (Wieder)Eintritt ihre Kirchenzugehörigkeit dort eintragen!

Geringverdienende wie Jugendliche, Studierende, Arbeitslose und Rentner zahlen keine Kirchensteuer.

Wozu Kirchensteuer?

Mit der Kirchensteuer tragen Sie dazu bei, dass die Kirche mit ihrem Personal und ihren Gebäuden zuverlässig für andere Menschen da sein kann (siehe auch auf dieser Internetseite unter: Infos zur Gemeinde/Finanzen).
Wenn Sie noch nicht getauft sind

Grundlage für die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche ist die Taufe. Falls Sie getauft werden möchten, nehmen Sie mit Ihrem Ortspfarrer oder Ihrer Ortspfarrerin Kontakt auf, um über eine geeignete Vorbereitung der Taufe nachzudenken. Gefeiert wird die Taufe in einem festlichen Gottesdienst.

(nach einer Broschüre des Evangelisch-Lutherischen Dekanats Nürnberg: „Hingehen und dazugehören“)