Kirchenvorstand

Die Arbeit einer Kirchengemeinde ist ohne ehrenamtliches Engagement nicht denkbar. Dabei tritt die evangelische Überzeugung in den Vordergrund, dass alle Ämter und Dienste in der Kirche von dem einen Auftrag her zu verstehen sind: das Evangelium zu verkündigen. Dieser Grundgedanke des sogenannten „Priestertums aller Gläubigen" wird im Zusammenwirken von Haupt- und Ehrenamtlichen bei der Leitung der Gemeinde konkret. Dazu wird für den Zeitraum von 6 Jahren der Kirchenvorstand von den Gemeindegliedern gewählt.

Der Kirchenvorstand für Mainburg von 2018 bis 2024

Der Kirchenvorstand 2018-24
Bildrechte JSch2018
Der Kirchenvorstand 2018-24

Für die Wahlperiode 2018 bis 20124 wurden die folgenden KirchenvorsteherInnen gewählt und berufen.

  • Ursula Benoist, Steuerberaterin i.R., Mainburg
  • Holger Immke, Leiter Haustechnik, Meilenhofen
  • Melanie Kuffer, pädagogische Fachkraft, Aiglsbach
  • Renate Niedermeier, Mediengestalterin, Mainburg
  • Maike Schiller, Medizinisch-Technische-Assistentin, Mainburg
  • Jürgen Schwalme, Leiter Entwicklung-Applikation, Mainburg
  • Julia Simon, Angestellte Unternehmenskommunikation, Mainburg
  • Joachim Tschacher, Künstler, Mainburg

Als beratende Ersatzleute stehen die folgenden Glieder der Kirchengemeinde mit vollem Engagement zur Verfügung:

  • Petra Ortner-Lippert, Angestellte, Sandelzhausen
  • Caroline Sentjurc, Heilpraktikerin, Mainburg

In dieser Wahlperiode sind aus persönlichen Gründen ausgeschieden

  • Uwe Delfs, Vertriebstechniker Klima-/ Kältetechnik i.R., Obersüßbach
  • Vera Ring, Assistentin & Betriebsrätin, Sandelzhausen

Gemeinsam mit

  • dem Vorsitzenden Pfarrer Michael Baldeweg aus Wolnzach, der die Vakanzvertretung übernommen hat,

steht so ein toller, vielfältiger und arbeitsfähiger Kirchenvorstand in der aktuellen Periode zur Verfügung.

Ohne die Mithilfe von Vielen kann aber evangelische Gemeinde vor Ort nicht funktionieren. Wir freuen uns auf jeden, der mit seinen Gaben und Fähigkeiten mitmacht und sich einbringt.

Aufgaben des Kirchenvorstands (vgl. § 21f. KGO):

  • Beschließung der Gottesdienstgestaltung und Terminfestlegung
  • Förderung der kirchlichen Unterweisung in Kindergottesdienst, Religionsunterricht und Konfirmandenunterricht
  • Bestimmung über den Gebrauch der kirchlichen Gebäude
  • Mitwirkung bei der Förderung des kirchlichen Lebens
  • Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung
  • Unterstützung und Förderung aller Gemeindeaktivitäten
  • Mitarbeiter für die Dienste in der Gemeinde gewinnen
  • Einstellung von kirchengemeindlichen Mitarbeitern
  • Verwaltung des Ortskirchenvermögens
  • Beschließen des Haushaltsplans und der Haushaltsrechnung