Die Arbeit einer Kirchengemeinde ist ohne ehrenamtliches Engagement nicht denkbar. Dabei tritt die evangelische Überzeugung in den Vordergrund, dass alle Ämter und Dienste in der Kirche von dem einen Auftrag her zu verstehen sind: das Evangelium zu verkündigen. Dieser Grundgedanke des sogenannten „Priestertums aller Gläubigen" wird im Zusammenwirken von Haupt- und Ehrenamtlichen bei der Leitung der Gemeinde konkret. Dazu wird für den Zeitraum von 6 Jahren der Kirchenvorstand von den Gemeindegliedern gewählt.
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Der Kirchenvorstand für Mainburg von 2018 bis 2024
Für die Wahlperiode 2018 bis 20124 wurden die folgenden sechs plus zwei KirchenvorsteherInnen gewählt und berufen.
- Ursula Benoist, Steuerberaterin i.R., Mainburg
- Holger Immke, Leiter Haustechnik, Meilenhofen
- Melanie Kuffer, pädagogische Fachkraft, Aiglsbach
- Renate Niedermeier, Mediengestalterin, Mainburg
- Vera Ring, Assistentin & Betriebsrätin, Sandelzhausen
- Jürgen Schwalme, Leiter Entwicklung-Applikation, Mainburg
- Julia Simon, Angestellte Unternehmenskommunikation, Mainburg
- Joachim Tschacher, Künstler, Mainburg
Als beratende Ersatzleute stehen die folgenden vier Glieder der Kirchengemeinde mit vollem Engagement zur Verfügung:
- Uwe Delfs, Vertriebstechniker Klima-/ Kältetechnik i.R., Obersüßbach
- Petra Ortner-Lippert, Angestellte, Sandelzhausen
- Maike Schiller, Medizinisch-Technische-Assistentin, Mainburg
- Caroline Sentjurc, Heilpraktikerin, Mainburg
Gemeinsam mit
- dem Vorsitzenden Pfarrer Frank Möwes und der
- beratenden hauptamtlichen Pfarrerin Cornelia Egg-Möwes
steht so ein toller, vielfältiger und arbeitsfähiger Kirchenvorstand in der aktuellen Periode zur Verfügung.
Ohne die Mithilfe von Vielen kann aber evangelische Gemeinde vor Ort nicht funktionieren. Wir freuen uns auf jeden, der mit seinen Gaben und Fähigkeiten mitmacht und sich einbringt.
Aufgaben des Kirchenvorstands (vgl. § 21f. KGO):
- Beschließung der Gottesdienstgestaltung und Terminfestlegung
- Förderung der kirchlichen Unterweisung in Kindergottesdienst, Religionsunterricht und Konfirmandenunterricht
- Bestimmung über den Gebrauch der kirchlichen Gebäude
- Mitwirkung bei der Förderung des kirchlichen Lebens
- Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung
- Unterstützung und Förderung aller Gemeindeaktivitäten
- Mitarbeiter für die Dienste in der Gemeinde gewinnen
- Einstellung von kirchengemeindlichen Mitarbeitern
- Verwaltung des Ortskirchenvermögens
- Beschließen des Haushaltsplans und der Haushaltsrechnung